- urkundlich
- Urkunde»rechtskräftiges Schriftstück«: Das auf das dt. und niederl. Sprachgebiet beschränkte Wort (mhd. urkünde, ahd. urchundi, niederl. oorkonde) ist eine Bildung zu dem unter ↑ erkennen behandelten Präfixverb. Es bedeutete demnach ursprünglich »Erkenntnis«. In der Rechtssprache wurde es dann im Sinne von »Bekundung, Beweis« verwendet. Dies wurde entscheidend für den Übergang zur heutigen Bedeutung. – Abl.: beurkunden »durch Urkunde bezeugen« (19. Jh.); urkundlich »durch Urkunde beglaubigt« (17. Jh.).
Das Herkunftswörterbuch . 2014.